Gemeinsam die europäische justizielle Aus- und Fortbildung verbessern
Angesichts der neuen Zuständigkeiten, die der Europäischen Union mit dem Vertrag von Lissabon übertragen worden waren, und zur Umsetzung der Prioritäten des Stockholmer Programms auf dem Gebiet der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung veröffentlichte die Europäische Kommission im September 2011 eine Mitteilung zur „Förderung des Vertrauens in eine EU-weite Rechtspflege – Eine neue Dimension der justiziellen Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene“. Ziel dieser Mitteilung ist es, der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung eine neue Dimension zu verleihen und einer noch größeren Zahl von Rechtspraktikern die Teilnahme an hochwertigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zum Recht der Europäischen Union zu ermöglichen.
Drei Viertel der an einer Umfrage teilnehmenden Richter und Staatsanwälte waren der Ansicht, dass die Zahl der Rechtssachen, in denen es auch um Unionsrecht geht, im Laufe der Jahre zugenommen hat. Die auf EU-Ebene angebotene Aus- und Fortbildung muss daher verbessert und erweitert werden. Fast die Hälfte der befragten Richter und Staatsanwälte befasst sich mindestens einmal im Quartal mit Fragen des Unionsrechts. Dementsprechend gehen 65 % der Richter und Staatsanwälte davon aus, dass Kenntnisse über das Unionsrecht und seine Anwendung für ihre Tätigkeit von Belang sind (Ergebnisse einer Umfrage unter einzelnen Richtern, Staatsanwälten und Justizbediensteten in den EU-Mitgliedstaaten zu ihren Erfahrungen mit der justiziellen Aus- und Fortbildung: Studie des Europäischen Parlaments „Judicial training in the EU Member States“, 2011).
Im Einklang mit dem Stockholmer Programm will die Kommission bis 2020 700 000 Rechtspraktikern, d. h. der Hälfte der Rechtspraktiker in der Europäischen Union, durch den Einsatz aller Ressourcen, die auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene zur Verfügung stehen, die Teilnahme an europäischen justiziellen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen ermöglichen.
Für die Erreichung dieses Ziels sind alle Beteiligten gemeinsam verantwortlich. Deshalb müssen sich die Mitgliedstaaten, die Räte für das Justizwesen, die nationalen und europäischen justiziellen Aus- und Fortbildungseinrichtungen und die Rechtsberufe auf nationaler und europäischer Ebene dafür einsetzen, dass das Unionsrecht und seine Anwendung in nationale und lokale Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einbezogen werden und dass mehr Veranstaltungen zum Unionsrecht angeboten und diese von mehr Teilnehmern besucht werden.
Handeln
Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten und die Rechtsberufe auf, dafür Sorge zu tragen, dass Rechtspraktiker im Laufe ihres Berufslebens mindestens an einer einwöchigen Aus- oder Fortbildungsveranstaltung über den Besitzstand und die Rechtsinstrumente der EU teilnehmen.
Die Kommission verpflichtet sich, mehr Mittel für die europäische justizielle Aus- und Fortbildung bereitzustellen, um hochwertige Projekte zu unterstützen, die in Europa eine umfassendere Wirkung entfalten. Der Zweck der Projekte wird darin bestehen, Rechtspraktiker im Unionsrecht aus- und fortzubilden und dazu auch das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln (E-Learning) auszubauen. Im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 ist die europäische justizielle Aus- und Fortbildung als Priorität ausgewiesen, damit bis 2020 die Aus- und Fortbildung von mehr als 20 000 Rechtspraktikern pro Jahr unterstützt werden kann.
Weitere Informationen über die finanzielle Unterstützung der EU für Projekte der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung finden Sie auf den Websites der Generaldirektion Justiz und Verbraucher, der Generaldirektion Wettbewerb, der Generaldirektion Migration und Inneres und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF).
Seit 2013 unterstützt die Kommission AIAKOS, ein zweiwöchiges Austauschprogramm für neu ernannte Richter und Staatsanwälte, das vom Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) verwaltet wird. Ferner wird sie ergänzende Maßnahmen entwickeln, indem sie die unterstützende Rolle des Europäischen Justizportals stärkt und praktische Leitlinien erstellt, z. B. zu den Lehrmethoden und den Evaluierungsverfahren.
Die Kommission fördert auch öffentlich-private Partnerschaften als einen Weg zur Entwicklung innovativer Lösungen. Insbesondere können sie zu einem Ausbau der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung beitragen, sodass mehr Veranstaltungen angeboten werden und mehr Rechtspraktiker daran teilnehmen können.
Die Kommission hat Aus- und Fortbildungsmodule zur Umsetzung spezifischer europäischer Rechtsinstrumente entwickelt. Diese werden kostenlos zur Verfügung gestellt und können von den Lehrkräften im Rahmen einschlägiger Aus- und Fortbildungskurse verwendet und an den nationalen Kontext und die verschiedenen Zielgruppen angepasst werden. Diese Module finden Sie im Abschnitt „Aus- und Fortbildungsmaterial“ des Portals.
Bewertung der derzeitigen Lage
Die Kommission veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht in englischer Sprache über die Teilnahme von Rechtspraktikern an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Unionsrecht in der Europäischen Union:
- Bericht 2018
(2588 KB)
- Bericht 2017
(3019 Kb)
- Bericht 2016
(1515 KB)
- Bericht 2015
(1742 Kb)
- Bericht 2014
(1895 Kb)
- Bericht 2012
(2265 Kb)
, veröffentlicht 2013
- Bericht 2011
(512 Kb)
, veröffentlicht 2012
Im Zeitraum 2013/2014 führte die Kommission das vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Pilotprojekt zur europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung durch, um bewährte Methoden für die Aus- und Fortbildung von Rechtspraktikern im Unionsrecht zu ermitteln. Die Ergebnisse können hier abgerufen werden:
- Studie zu bewährten Methoden für die Aus- und Fortbildung von Rechtspraktikern, durchgeführt vom Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN):
Der Bericht liegt in englischer(1619 Kb)
Sprache vor, eine Zusammenfassung in englischer
(593 Kb)
und französischer
(589 Kb)
Sprache.
Die Informationsblätter zu bewährten Aus- und Fortbildungsmethoden finden Sie im Abschnitt „Bewährte Methoden“ des Portals. Sie helfen den Lehrkräften und den Aus- und Fortbildungseinrichtungen für alle Rechtsberufe dabei, ihre Praxis in Bezug auf Fragen wie die Ermittlung des Aus- und Fortbildungsbedarfs, Aus- und Fortbildungsmethoden oder die Evaluierung zu verbessern. - Studie zum Stand der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten im Unionsrecht, durchgeführt vom Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE) und vom Europäischen Zentrum für Juristen und Rechtsexperten des EIPA:
Der Bericht liegt als interaktives Magazin(2857 Kb)
und im pdf-Format
(1807 Kb)
in englischer Sprache vor, eine Zusammenfassung in englischer
(1064 Kb)
und französischer
(1378 Kb)
Sprache.
Die Informationsblätter zu den Aus- und Fortbildungssystemen für Rechtsanwälte in allen EU-Mitgliedstaaten finden Sie in dem Abschnitt „Aus- und Fortbildung von Rechtspraktikern auf nationaler Ebene“ des Portals. Sie können den nationalen Anwaltskammern dabei helfen, die Vorbildung eines antragstellenden Rechtsanwalts zu bewerten, der die Niederlassungsfreiheit in der EU in Anspruch nehmen möchte.
Einige Anhänge des Berichts können hier in englischer Sprache abgerufen werden, z. B. Anhang B – Ergebnisse der Konsultation(2140 Kb)
und Anhang H: Fragebogen 1 zu den Aus- und Fortbildungssystemen
(164 Kb)
und die diesbezüglichen Erläuterungen
(163 Kb)
, Fragebogen 2 zu den Aus- und Fortbildungseinrichtungen
(286 Kb)
und die diesbezüglichen Erläuterungen
(234 Kb)
sowie Fragebogen 3 zu bewährten Aus- und Fortbildungsmethoden
(190 Kb)
und die diesbezüglichen Erläuterungen
(62 Kb)
.
Die Website des Projekts kann hier eingesehen werden. - Studie zum Stand der Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten im Unionsrecht und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Justizbedienstete auf EU-Ebene, durchgeführt von einem Konsortium, das sich wie folgt zusammensetzt: Europäisches Zentrum für Juristen und Rechtsexperten des EIPA, Justice Coopération Internationale (JCI, Frankreich), Centro de Estudios Jurídicos (Spanien), Krajowa Szkoła Sądownictwa i Prokuratury (Polen) und Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa (Deutschland):
Die Studie liegt in englischer Sprache(1379 Kb)
vor, eine Zusammenfassung in englischer
(909 Kb)
und französischer
(893 Kb)
Sprache. Die Empfehlungen der Studie zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten liegen ebenfalls in englischer
(938 Kb)
und französischer
(950 Kb)
Sprache vor.
Die wichtigsten Aufgaben und Funktionen der Justizbediensteten in der EU sind in dieser Tabelle(383 Kb)
zusammengefasst. Eine ausführliche Beschreibung der Aufgaben der Justizbediensteten in den einzelnen Mitgliedstaaten wird demnächst auf den Seiten des Portals zu den Mitgliedstaaten veröffentlicht.
Die Beschreibung der Aus- und Fortbildungssysteme für Justizbedienstete in den Mitgliedstaaten wird im Abschnitt „Aus- und Fortbildung von Rechtspraktikern auf nationaler Ebene“ des Portals veröffentlicht. - Projekt zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung, durchgeführt vom EJTN:
Der Bericht liegt in englischer Sprache(1499 Kb)
vor, eine Zusammenfassung in englischer
(631 Kb)
und französischer
(630 Kb)
Sprache.
Die Informationsblätter zur Rolle der europäischen justiziellen Netze bei der Aus- und Fortbildung finden Sie im Abschnitt „Netze und Strukturen der Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene“ des Portals.
Hintergrund
2006 legte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Mitteilung über die Fortbildung von Vertretern der Justizberufe in der Europäischen Union vor.
2008 wurde die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Weiterbildung von Richtern, Staatsanwälten und Justizbediensteten in der Europäischen Union angenommen.
2009 veröffentlichte das Europäische Parlament eine Studie zur Stärkung der justiziellen Aus- und Fortbildung in der Europäischen Union (553 Kb)
in französischer Sprache.
Der im Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon schuf eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung. In den Artikeln 81 und 82 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist „die Förderung der Weiterbildung von Richtern und Justizbediensteten“ unter den Maßnahmen aufgeführt, die zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen sowie in Strafsachen notwendig sind.
Im Dezember 2009 verabschiedete der Rat das Stockholmer Programm, das sich auf die Frage der europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung für alle Rechtsberufe konzentriert.
Im Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms und im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 erhob die Kommission die europäische justizielle Aus- und Fortbildung zur Priorität. Auch das Europäische Parlament hat wiederholt darauf hingewiesen, dass eine angemessene justizielle Aus- und Fortbildung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Funktion des Binnenmarkts leistet und den Bürgern die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtert.
Ende 2010 leitete die Kommission eine Konsultation der Interessenträger ein, an der die Mitgliedstaaten, die Mitglieder des Justice Forum sowie die Netze und Strukturen der Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene und ihre Mitglieder teilnahmen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Konsultation finden Sie hier (192 Kb)
.
Am 13. September 2011 verabschiedete die Europäische Kommission die Mitteilung „Förderung des Vertrauens in eine EU-weite Rechtspflege – Eine neue Dimension der justiziellen Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene“.
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. und 28. Oktober 2011 zur europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung (in englischer Sprache) befürwortete der Rat „Justiz und Inneres“ einen jährlichen Informationsaustausch mit der Kommission über das Aus- und Fortbildungsangebot im Unionsrecht und die Zahl der teilnehmenden Rechtspraktiker und forderte die Kommission auf, die Ausarbeitung eines jährlichen Berichts über die europäische justizielle Aus- und Fortbildung in Betracht zu ziehen.
2012 schlug das Europäische Parlament ein Pilotprojekt zur europäischen justiziellen Aus- und Fortbildung mit folgenden Zielen vor:
- Ermittlung bewährter Methoden für die Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und anderen Angehörigen der Rechtsberufe in den nationalen Rechtsordnungen und -traditionen sowie im Unionsrecht
- Ermittlung der effizientesten Möglichkeiten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Unionsrecht und in den nationalen Rechtsordnungen für Richter, Staatsanwälte und andere Angehörige der Rechtsberufe auf lokaler Ebene sowie für die Förderung des Dialogs und der Koordinierung zwischen Richtern und Staatsanwälten in der EU
- Aufforderung der justiziellen Aus- und Fortbildungseinrichtungen in der EU zum Austausch von Ideen zu bewährten Methoden und deren Verbreitung in der ganzen EU
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem EJTN und den nationalen justiziellen Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Einbezogen werden sollen Aus- und Fortbildungseinrichtungen wie die Europäische Rechtsakademie und Berufsverbände auf europäischer Ebene wie das Europäische Netz der Räte für das Justizwesen, das Netz der Präsidenten der obersten Gerichtshöfe, die Vereinigung der Staatsräte und der obersten Verwaltungsgerichte und das Netz der Generalstaatsanwaltschaften der obersten Gerichtshöfe der EU.
Im November 2013 hielt Vizepräsidentin Reding anlässlich eines Workshops des Europäischen Parlaments eine Rede in englischer Sprache mit dem Titel „Legal training: an essential tool for European judicial excellence“.
Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) hat im Juni 2016 neun elementare Grundsätze der justiziellen Fortbildung verabschiedet. Sie bilden nunmehr sowohl das Fundament für die Justiz, damit diese ihren Aus- und Fortbildungsbedarf verwalten kann, als auch den Rahmen für Bildungsträger, sodass diese Fortbildungen für Richter und Staatsanwälte organisieren und veranstalten können. Die Grundsätze sind auf folgende Aspekte ausgerichtet: das Recht auf justizielle Fortbildung im Rahmen der Arbeitszeit, die Verantwortung für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, die obligatorische Grundausbildung zu Beginn der Karriere, den Einsatz moderner Unterrichtsmethoden und die Einbindung technischer und nicht-rechtsbezogener Aspekte in die Themenbereiche. Der Wortlaut der Grundsätze sowie Hintergrundinformationen stehen hier in Englisch und Französisch zur Verfügung.
Dokumente zum Thema
Studie zur Stärkung der justiziellen Aus- und Fortbildung in der Europäischen Union (1694 Kb)
, 2009, in französischer Sprache
Judicial training in the EU Member States, 2011, in englischer Sprache
Workshop des Europäischen Parlaments zur „Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe im Bereich EU-Recht und im Hinblick auf die Ausübung des Richteramts“: Session I – Learning and Accessing EU Law: Some Best Practices und Session II – Improving Mutual Trust (in English), 2013
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