- Feststellung des Fortbildungsbedarfs
- Innovatives Lehr- oder Fortbildungsprogramm
- Innovative Fortbildungsmethoden
- Tools zur Förderung der korrekten Anwendung des EU-Rechts und der internationalen justiziellen Zusammenarbeit
- Feststellung des kurz- und langfristigen Lernerfolgs der Teilnehmer
- Europäischer Workshop zur Nutzung bewährter Verfahren in der europäischen Justizausbildung
- „Vielversprechende“, „bewährte“ und „vorbildliche“ Verfahren
Feststellung des Fortbildungsbedarfs
Innovative Fortbildungsmethoden
Innovatives Lehr- oder Fortbildungsprogramm
Feststellung des kurz- und langfristigen Lernerfolgs der Teilnehmer
Europäischer Workshop zur Nutzung bewährter Verfahren in der europäischen Justizausbildung
„Vielversprechende”, „bewährte” und „vorbildliche“ Verfahren
Die Beispiele für bewährte Fortbildungsverfahren sind verschiedenen Fortbildungsbereichen entnommen:
- Feststellung des Fortbildungsbedarfs
- Innovatives Lehr- oder Fortbildungsprogramm
- Innovative Fortbildungsmethoden
- Tools zur Förderung der korrekten Anwendung des EU-Rechts und der internationalen justiziellen Zusammenarbeit
- Feststellung des kurz- und langfristigen Lernerfolgs der Teilnehmer.
Die Beispiele wurden im Rahmen des Pilotprojekts zur Europäischen Justiziellen Aus- und Fortbildung gesammelt, das vom Europäischen Parlament im Jahr 2012 vorgeschlagen worden war und von der Europäischen Kommission 2013-2014 durchgeführt wurde. Die Studie zu bewährten Fortbildungsverfahren wurde vom Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (European Judicial Training Network – EJTN) durchgeführt, wobei die Beispiele von 23 Schulungseinrichtungen wie nationalen Einrichtungen für die justizielle Aus- und Fortbildung, der Europäischen Rechtsakademie (ERA), dem Europäischen Zentrum für Juristen und Rechtsexperten des Europäischen Instituts für öffentliche Verwaltung (EIPA) und dem EJTN selbst stammen.
Jedes Informationsblatt enthält die wichtigsten Merkmale des betreffenden Verfahrens, die Kontaktdaten der Schulungseinrichtung sowie sonstige nützliche Hinweise zur Übertragbarkeit des Verfahrens.
Feststellung des Fortbildungsbedarfs
Estland |
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Strukturiertes Verfahren zur Ermittlung des Fortbildungsbedarfs |
Rumänien |
Belgien |
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England und Wales |
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Kroatien |
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Erstellung von Kompetenzprofilen für Richter und Staatsanwälte |
Polen |
England und Wales |
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Fortbildungsbedarf, Evaluation und Folgenabschätzung |
Europäische Rechts-akademie (ERA) |
Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung (EIPA) |
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Frankreich |
Innovatives Lehr- oder Fortbildungsprogramm
Planung eines umfassenden und bedarfsorientierten jährlichen Fortbildungsprogramms |
Deutschland |
Planung eines umfassenden und bedarfsorientierten jährlichen Fortbildungsprogramms |
England und Wales |
Bulgarien |
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England und Wales |
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Italien |
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England und Wales |
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Ungarn |
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Sorgfältige Beobachtung der Kommunikationsfähigkeiten im Rahmen von Simulationen |
Frankreich |
Frankreich |
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Finnland |
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Belgien |
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England und Wales |
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Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung (EIPA) |
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Niederlande |
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Rumänien |
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Frankreich |
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Europäische Rechts-akademie (ERA) |
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Gemeinsame Durchführung von Fortbildungsprogrammen in außergewöhnlichen Partnerschaften |
Portugal |
Gemeinsame Durchführung von Fortbildungsprogrammen mit einer externen Forschungseinrichtung |
Polen |
Bulgarien |
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Niederlande |
Innovative Fortbildungsmethoden
Bulgarien |
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Niederlande |
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Spanien |
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Umfassendes und vielseitiges Konzept für die Aus- und Fortbildung im EU-Recht |
Bulgarien |
Rumänien |
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Portugal |
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Video-Konferenzen zur Entwicklung realer Fallstudien in Echtzeit |
Spanien |
Rumänien |
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Bulgarien |
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Rumänien |
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Frankreich |
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England und Wales |
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Niederlande |
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Estland |
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England und Wales |
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Der Richter in der Gesellschaft: Deontologie, Ethik und Medienarbeit |
Spanien |
Estland |
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Deutschland |
Tools zur Förderung der korrekten Anwendung des EU-Rechts und der internationalen justiziellen Zusammenarbeit
Portugal |
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Niederlande |
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GAIUS (Fortbildung für Richter im Bereich EU-Recht) |
Italien |
Spanien |
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Ungarn (Polen, Tschechische Republik, Slowakei) |
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Rumänien |
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Europäisches Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) |
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Europäisches Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) |
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Deutschland |
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Europäische Rechtsakademie (ERA) |
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Niederlande |
Feststellung des kurz- und langfristigen Lernerfolgs der Teilnehmer
Belgien |
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Niederlande |
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Deutschland |
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Europäische Rechtsakademie (ERA) |
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Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung (EIPA) |
Europäischer Workshop zur Nutzung bewährter Verfahren in der europäischen Justizausbildung
Während eines von der Kommission veranstalteten Workshops wurden am 26. und 27. Juni 2014 bewährte Verfahren erörtert. Mit der Veranstaltung sollten Ausbildungsanbieter die Gelegenheit zu einem Gedankenaustausch darüber erhalten, wie die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe im Bereich der ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts weiterentwickelt werden kann. Dabei wurde auch darauf eingegangen, wie EU-Mittel zur Einführung neuer Schulungstechniken beitragen können (grundsätzlich im Zusammenhang mit Projekten im Rahmen einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit).
Die Videos der Debatte sind auf der Workshop-Website zu finden.
„Vielversprechende“, „bewährte“ und „vorbildliche“ Verfahren
Die in diesem Abschnitt vorgestellten Verfahren der Aus- und Fortbildung wurden gemäß den vom EJTN bei der Durchführung der Studie vorgegebenen Kriterien als vielversprechend („promising practice“), bewährt („good practice“) oder vorbildlich („best practice“) eingestuft oder blieben ohne Einstufung („unclassified“).
Vorbildliche Verfahren sind Schulungsprogramme oder -maßnahmen, denen anhand objektiver und umfassender Forschungs- und Evaluierungsergebnisse höchste Wirksamkeit bescheinigt werden kann.
Bewährte Verfahren sind Schulungsprogramme oder -maßnahmen, die sich in einer oder mehreren Organisationen bewährt haben und das Potenzial zu einem vorbildlichen Verfahren haben, da objektiv davon ausgegangen werden kann, dass sie sich wirksam auf andere Organisationen übertragen lassen.
Als vielversprechende Verfahren (bisweilen erst in der Erprobungsphase) gelten Schulungsprogramme oder -maßnahmen, deren Wirksamkeit sich andeutet oder die das Potenzial zum Generieren von Daten haben, anhand deren festgestellt werden kann, ob durch die etwaige Übertragbarkeit auf breitere und vielfältigere Umgebungen der Justizausbildung Aussicht auf die Entwicklung zu einem bewährten oder vorbildlichen Verfahren besteht.
Ein wirksames Verfahren ist je nach den Gegebenheiten potenziell vollständig oder in angepasster Form beliebig übertragbar.
Einige interessant erscheinende Praktiken sind ohne Einstufung geblieben, da nicht genügend Daten verfügbar waren, um sie gemäß den genannten Kriterien einzustufen.
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