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Einziehung

In der Europäischen Union wurde die Einziehung von Erträgen aus Straftaten lange als eines der wirkungsvollsten Mittel zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität angesehen. Die Einziehung richtet sich gegen den wichtigsten Grund für das Bestehen krimineller Organisationen, nämlich die Gewinnmaximierung durch rechtswidrige Mittel. Einziehung bedeutet eine abschließende gerichtliche Entscheidung, die zur endgültigen Entziehung von Eigentum führt.

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Einziehung auf internationaler Ebene

Auf internationaler Ebene gibt es mehrere Instrumente zur Förderung der Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Das Straßburger Übereinkommen von 1990 ist in diesem Bereich ein echter Meilenstein. Es ist von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert worden. Dieses Übereinkommen soll die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung, Sicherstellung und Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten fördern. Es wurde durch das Zweite Übereinkommen von Straßburg ergänzt und aktualisiert.

Einziehung in der Europäischen Union

Die Europäische Union misst der Einziehung von Erträgen aus Straftaten schon lange große Bedeutung bei. Um innerhalb der EU ein gemeinsames Vorgehen sicherzustellen, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene EU-Rechtsinstrumente angenommen. Jetzt konzentriert sich die EU auf die ordnungsgemäße Anwendung dieser Instrumente auf innerstaatlicher Ebene.

  • Im Jahr 2001 wurde der Rahmenbeschluss über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten angenommen. Damit sollten in den Mitgliedstaaten gemeinsame Mindestregeln für die Einziehung von Erträgen aus bestimmten Straftaten eingeführt werden. Als allgemeine Regel gilt, dass es nach innerstaatlichem Recht möglich sein muss, die Einziehung von Erträgen aus Straftaten anzuordnen, die mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mehr als einem Jahr belegt werden können. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ein System von Wertersatzstrafen einzurichten. Alle Ersuchen anderer Mitgliedstaaten müssen mit der gleichen Priorität behandelt werden, die solchen Maßnahmen in rein innerstaatlichen Verfahren zukommt.
  • Mit dem Rahmenbeschluss über die Einziehung von 2005 soll eine zusätzliche Annäherung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Einziehung von Erträgen aus Straftaten sichergestellt werden.
  • Der Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen legt die Regeln fest, nach denen die Gerichte eines Mitgliedstaats die von einem zuständigen Gericht eines anderen Mitgliedstaats erlassenen Einziehungsentscheidungen anerkennen und vollstrecken. Der Gegenwert der eingezogenen Vermögensgegenstände wird zwischen dem Staat, in dem die Einziehungsentscheidung erlassen wird, und dem Staat, in dem sie vollstreckt wird, zu gleichen Teilen aufgeteilt.
  • Der Einziehungsentscheidung geht häufig die Sicherstellung von Vermögensgegenständen voraus. Im Jahr 2003 wurde der Rahmenbeschluss über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln angenommen, um es den zuständigen Gerichten zu ermöglichen, auf Ersuchen des Gerichts eines anderen Mitgliedstaats Vermögensgegenstände zu beschlagnahmen (siehe auch den Abschnitt Sicherstellung von Vermögensgegenständen und Beweismitteln).
  • Der Beschluss des Rates über Vermögensabschöpfungsstellen baut auf die informelle Zusammenarbeit, die zwischen den Anlaufstellen der Mitgliedstaaten im Bereich der Aufspürung, Verfolgung und Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten im CARIN Net besteht, um den Gerichten eine effektive praktische Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dieser Beschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einrichtung und Benennung von „Vermögensabschöpfungsstellen“, deren Aufgabe es ist, eine wirkungsvolle Zusammenarbeit und einen wirkungsvollen Informationsaustausch im Bereich der Vermögensabschöpfung zu erleichtern.
  • 2014 wurde eine Richtlinie erlassen, die den EU-Mitgliedstaaten die Einziehung von Erträgen aus der schweren und organisierten Kriminalität erleichtern soll. Mit der Richtlinie sollen die bestehenden Regeln vereinfacht und wichtige Rechtslücken, die sich kriminelle Vereinigungen zunutze machen, geschlossen werden. Sie wird den Mitgliedstaaten die Einziehung von Erträgen aus Straftaten in Fällen erleichtern, in denen Vermögen auf Dritte übertragen wurde oder der Verdächtige flüchtig ist. Ferner werden die zuständigen Behörden in die Lage versetzt, Vermögensgegenstände vorübergehend sicherzustellen, wenn Gefahr besteht, dass sie ansonsten beiseite geschafft werden.
Letzte Aktualisierung: 06/10/2020

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